Kinderzuschlag – „Notfall-KiZ“ ab dem 1. April
Die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland informiert
Der Notfall-Kinderzuschlag ist für alle Familien mit Kindern interessant, die jetzt aufgrund der bundesweiten Krise finanzielle Einbußen zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben. Auch Selbständige, die derzeit weniger Einkommen erzielen, können hiervon profitieren.
Der Notfall-KiZ gilt ab 01.04.2020. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vormonats an. Wer also im März 2020 weniger Lohn ausgezahlt bekommen hat, kann ab April 2020 den Antrag stellen. Wer seinen Lohn immer erst einen Monat später ausgezahlt bekommt, kann dann ab Mai 2020 beantragen. Relevant ist, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Ganz unkompliziert ist eine Antragstellung auch online auf www.familienkasse.de möglich.
Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der KiZ-Lotse, eine interaktive Video-Anwendung, die ebenfalls auf www.familienkasse.de zu finden ist. Darüber hinaus können Fragen zum Kinderzuschlag auch unkompliziert in einer persönlichen Videoberatung beantwortet werden. Weitere Informationen hierzu gibt es ebenfalls auf der Internetseite der Familienkasse.
Zusätzliche hilfreiche Links finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/kiz und auf der Seite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz.
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